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Der nächste Winter kommt bestimmt…!
Von November bis März Ihr zuverlässiger Partner!
Schnee- und Eisglätte sind Seiten des Winters, die für Sie als Grundstückseigentümer ein hohes Risiko und eine große Gefahr darstellen. Denn der Gesetzgeber nimmt Sie als Anlieger in die Pflicht: Die Flächen müssen von Schnee und Eis geräumt und mit abstumpfenden Mitteln abgestreut werden.
Ob zum Beispiel Privathaushalt, Firmengrundstück, Parkplatz, Garagenzufahrt oder Hauszugang, ob Sie urlaubs- oder krankheitsbedingt vorübergehend keinen Winterdienst ausführen können – geben Sie diese Pflicht in unsere erfahrenen und zuverlässigen Hände.
Wir helfen gern und übernehmen mit unserem geschulten Personal und der benötigten Technik die mit dem Winterdienst verbundenen Verpflichtungen. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist für uns selbstverständlich.
Interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!